Informationen

Viele möchten andere Menschen unterstützen, ein Projekt planen oder eine eigene Meinung bilden und sind daher auf der Suche nach Fakten und Informationen. Die nachfolgende Auflistung gibt einen ersten Überblick, wo man welche Informationen erhalten oder sich an Fachstellen bzw. -personen wenden kann. Dabei sind drei Punkte wichtig: 

  1. Generell ist es so, dass asylsuchende Menschen und Flüchtlinge bei den Behörden zuständige Ansprechpersonen und in den Unterbringungseinrichtungen zuständige Betreuungspersonen haben. Wenn im Kontakt mit asylsuchenden oder geflüchteten Menschen Fragen oder Unterstützungsbedarf auftauchen, ist in erster Linie an die betreffende zuständige Person zu verweisen. Am besten erkundigt sich die bekannte Person nochmals bei der für sie zuständigen Fachperson, bevor man zusätzlich aktiv wird.
  2. Solltet man trotzdem die betreffende Person aktiv unterstützen wollen, ist es ratsam, im Zweifelsfall Rücksprache mit Fachleuten zu nehmen, bevor man in Angelegenheiten aktiv wird, die das Asylverfahren, den Arbeitsmarkt oder ähnliche zentrale Lebensbereiche betreffen. Es ist viel rechtliches, aber auch behördliches Detailwissen nötig, um die Sachlage in einem konkreten Fall genau einschätzen zu können, sodass aus einer guten Absicht nicht u.U. etwas entsteht, was am Ende nicht förderlich ist.
  3. Die Aufenthalts- und Lebenssituation geflüchteter Menschen in der Schweiz wird durch internationale und nationale Gesetze, Richtlinien, Verträge, Standards und Abkommen mitgeprägt. Ausserdem gibt es in der Schweiz viele kantonale und kommunale Unterschiede. Es soll nicht Ziel der Auflistung sein, alle Details des sehr komplexen Themenbereichs abzudecken, sondern Hinweise für die eigene Recherche zu geben, so dass jede/r nach ihrem/seinem Wissensbedarf die für sie/ihn relevanten Informationen zusammentragen kann. Die Liste ist entsprechend nicht abschliessend.

Asylverfahren und -status „kurz und knapp“

Asylverfahren
Das rechtliche Asylverfahren (der Entscheid über das Asylgesuch) ist von der Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung zu unterscheiden. Die Prüfung des Asylantrages und der Entscheid über den Antrag bleibt während der ganzen Zeit des (erstinstanzlichen) Asylverfahrens über immer in der Zuständigkeit des Bundes (SEM), während die Zuständigkeit für Betreuung und Unterbringung im Laufe des Verfahrens wechseln kann.

Betreuung und Unterbringung in 3 Phasen
Die Zuständigkeit für die Betreuung, Unterbringung und Ausrichtung der Unterstützungsgelder ist in drei Phasen gegliedert:
Direkt nach Ankunft befinden sich die Menschen in der Zuständigkeit des Bundes und sind in Empfangszentren untergebracht. Mit dem Wechsel in die Zuständigkeit der Kantone ziehen die Menschen in sog. Durchgangszentren. Mit dem Übertritt in die Gemeindezuständigkeit, werden i.d.R. Wohnungen resp. Zimmer in Wohnungen bezogen. Nicht nur die Unterbringungsart unterscheidet sich je nach Phase, sondern auch die Ansprechpersonen sowie die behördliche Zuständigkeit. Des Weiteren gibt es kantonale und kommunale Unterschiede in der Ausgestaltung und Umsetzung der vorgegebenen übergeordneten Richtlinien und Gesetze.

Aufenthaltsstatus
Solange noch nicht über das Asylgesuch entschieden worden ist, das Verfahren also noch hängig ist, haben die Menschen den Aufenthaltsstatus N. Sobald ein Asylentscheid gefällt wurde, erhalten die Menschen entweder eine Anerkennung als Flüchtling, eine vorläufige Aufnahme oder einen Negativentscheid. Nebst der Frage welche staatliche Instanz (Bund, Kanton, Gemeinde) zuständig ist, ist der Aufenthaltsstatus entscheidend für die Lebenssituation der Menschen, da sich je nach Status die rechtlichen Grundlagen zu Höhe eines allfälligen Sozialhilfebezugs, Arbeitserlaubnis, Integrationsmassnahmen, Wohnsitznahme, Ausbildung, Familiennachzug etc. unterscheiden.

Um Menschen bestmöglich unterstützen zu können oder sich über die relevanten Rahmenbedingungen eines spezifischen Falls kundig machen zu können, ist es daher immer wichtig zu wissen, in welcher behördlichen Zuständigkeit resp. Phase (Bund, Kanton, Gemeinde) sich eine asylsuchende/geflüchtete Person befindet und über welchen Aufenthaltstitel die Person verfügt. Nur so gelangt man an die richtige Ansprechperson, kann man die für den spezifischen Fall relevanten Gesetze konsultieren oder sich informieren, welche Rechte und Pflichten jemand hat resp. welche Angebote und Leistungen ihm zustehen und wie diese in Anspruch genommen werden können.

Asylwesen in der Schweiz

Informationen zum Asylwesen, Ausländer- und Integrationspolitik

Staatssekretariat für Migration

  • Zuständige Behörde für Asylverfahren in der Schweiz, Koordiniert die Integrationsbemühungen von Bund, Kanton und Gemeinden: →Staatssekretariat für Migration

 

Bundesasylzentren

 

Integrationspolitik Stadt Zürich

  • Zuständige Behörde für die Umsetzung der Stadtzürcher Integrationspolitik: →Stadt Zürich

 

AOZ Information und Kommunikation

  • Wissensvermittlung zu Fragen bezüglich Migration, Integration, Flüchtlingswesen und Sozialhilfe sowie fachliche Beratung bei der Entwicklung von Ideen und Ressourcen für die soziale Integration von Flüchtlingen: →AOZ

 

Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

  • Informationen zum Schweizer Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Schweiz und der EU, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsbedingungen: →Flüchtlingshilfe

Migrationsursachen, Herkunftsländer und statistische Daten

Informationen zu Migrationsursachen (SEM)

Informationen zu Herkunftsländern (SEM)

Statistiken

Unbegleitete Minderjährige (MNA)

Integration / Integrationsförderung

Bund

 

Kanton Zürich

 

Stadt Zürich

 

Winterthur

 

Gemeinden des Kantons Zürich

Besteht keine spezielle Stelle für die Integrationsförderung, können Sie sich jeweils direkt an die Wohngemeinde der betreffenden Person wenden. Auf der Internetseite des Kantons Zürich wird eine Liste mit den zuständigen Personen der Gemeinden zur Verfügung gestellt: →Fachstelle für Integrationsfragen

Bildung und Arbeit

Gemäss Volksschulgesetz ist jedes Kind bis zur Vollendung der Schulpflicht mit 16 Jahren verpflichtet und berechtigt, die öffentliche Schule am Wohnort zu besuchen. Dies gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Für nachschulische Anschlusslösungen (Deutschkurse, 10. Schuljahr, Brückenangebote, Lehrstellen, Praktika etc.) ist der Aufenthaltsstatus relevant. Asylsuchende im laufenden Verfahren (Status N) sind grundsätzlich von Integrationsleistungen ausgeschlossen. Es liegt im Ermessen der zuständigen Gemeinde, nachschulische Anschlusslösungen zu bewilligen.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist im Kanton Zürich für Personen mit Status N sehr eingeschränkt (Stand Anfang 2017).

 

Öffentliche Schule

  • Volksschulgesetz des Kantons Zürich: →Kanton Zürich (pdf)
  • Richtlinien zur Schulung von minderjährigen Asylsuchenden, Kindern von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen: →Stadt Zürich (Download pdf)

 

Unentgeltliche Sprachkurse (ausgewählte Angebote in der Stadt Zürich)

Weitere unentgeltliche Sprachkurse, insbesondere auch solche in den verschiedenen Regionen des Kantons Zürich, finden Sie unter den Angeboten mittels der Filterfunktion "Deutschkurs".

 

Berufswahl

 

Arbeitsbewilligung

 

Berufsintegration

  • Integrationsangebote für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge: →Stiftung Chance

Beratungsstellen zum Asylrecht und Migration

Beratung Asyl- und Ausländerrecht

Freiplatzaktion Zürich
Rechtshilfe Asyl und Migration
Langstrasse 64, 8004 Zürich 2. Stock
Tel. 044 241 54 11
info@freiplatzaktion.ch
www.freiplatzaktion.ch

  • Kostenlose Rechtsberatung im Asyl- und Ausländerrecht
  • Übernahme rechtlicher Vertretungen in asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren
  • Anmeldung: Montag 9.00 Uhr mittels Einschreibung in die Liste
  • Beratungen: Montag 13.00 – 18.30 Uhr, kostenlos

 

Beratung nur Asylrecht

Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende zba
Flurstrasse 50, Postfach, 8048 Zürich
Tel. 044 454 60 30
asylzba@thenet.ch
www.zbasyl.ch

  • Kostenlose Rechtsberatung im Asylrecht
  • Beratung im Asylverfahren, Erläuterung von Entscheiden. Vermittlung zwischen Behörden, Ämtern und Institutionen, Weitervermittlung an zuständige Stellen
  • Übernahme der Rechtsvertretung in unterstützungswürdigen Fällen
  • Unterstützung beim Familiennachzug
  • Unterstützung beim Gesuch um humanitäre Aufenthaltsbewilligung
  • Beratung kostenlos
  • Persönliche Kurzberatung (ohne Voranmeldung): Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr
  • Telefonzeiten: Montag und Mittwoch 11.00 – 12.00 Uhr, Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

AsyLex
info@asylex.ch
www.asylex.ch
www.facebook.ch/asylex.ch

  • Kostenlose online Rechtsberatung im Asylrecht
  • Online Informationsbroschüren zum Asylverfahren
  • Häufige Fragen und Antworten zum Asylverfahren
  • Beantwortung von Fragen per Facebook-Chat, Kontaktformular und Mail
  • Nützliche Dokumentvorlagen

 

Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen

Map-F – Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen
Dienerstrasse 59, 8004 Zürich
Tel. 077 520 92 93
info@map-f.ch
www.map-f.ch

  • Informiert Betroffene, Involvierte und Fachpersonen über die neue Gesetzeslage.
  • Sammelt Informationen über die neue Situation in den verschiedenen Gemeinden. (Interessiert an Informationen von Betroffenen und weiteren Personen.)
  • Setzt sich auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Bedürfnisse der Betroffenen ein. Durch Informationen aus dem Monitoring sorgt map-F für Transparenz und ein gesellschaftliches Bewusstsein über die situation der Betroffenen.

 

Beratung für Sans Papiers

SPAZ – Sans Papiers Anlaufstelle Zürich
Kalkbreitestrasse 8, 8003 Zürich (1. Stock)
Tel. 043 960 87 77
zuerich@sans-papiers.ch
www.sans-papiers.ch

  • Beratung für Migrant/innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in sozialen und rechtlichen Fragen
  • Beratung ohne Voranmeldung: Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr und Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr

 

Einbürgerungen

Stadt Zürich – Stadtkanzlei
Bürgerrecht
​Stadthausquai 17
8001 Zürich
Tel. 044 412 31 09
www.stadt-zuerich.ch

  • ​Beratung zum Thema Einbürgerung sowie Bezug der Gesuchsformulare
  • Öffnungszeiten Kundenberatung: Stadthaus, Erdgeschoss, Büro 18, Montag – Freitag 08.00 – 16.30 Uhr durchgehend

 

Beratung für Frauen

FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
Badenerstrasse 682, 8048 Zürich
Tel. 044 436 90 00
contact@fiz-info.ch
www.fiz-info.ch

  • Frauenberatungs- und Informationsstelle für Migrantinnen in sozialen und rechtlichen Fragen
  • Migrantinnen in der Sexarbeit oder Cabaret-Tänzerinnen
  • Migrantinnen, die von Gewalt und Ausbeutung (auch in Partnerschaft) betroffen sind
  • Unterstützung bezüglich Aufenthaltsbewilligung und Illegalisierung
  • Beratungen sind kostenlos und vertraulich, finden im persönlichen Gespräch oder am Telefon statt
  • Homepage und Informationen in verschiedenen Sprachen

Allgemeine Beratungsstellen

Infodona – Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten
Langstrasse 21, 8004 Zürich
Tel. 044 412 84 00
infodona@zuerich.ch
www.stadt-zuerich.ch/infodona

  • Kostenlose Beratung zu Familie, Recht, Finanzen, Gesundheit für Frauen und Männer mit Wohnsitz in der Stadt Zürich
  • Beratung in verschiedenen Sprachen
  • Termine nach Vereinbarung.
  • Sprachen: Deutsch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch, Türkisch, Twi, Ga

 

SOS-Beratung SRK
Kronenstrasse 10, 8006 Zürich
Tel. 044 360 28 53
info@srk-zuerich.ch
www.srk-zuerich.ch/sos-beratung

  • Niederschwellige und kostenlose Beratung für Menschen in Not aus dem ganzen Kanton Zürich unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus
  • Triage und Beratung bei Konflikten im Asyl- und Ausländerrecht, in den Bereichen Sozialversicherung, Wohnen, Arbeit, Familie, Gesundheit und Nothilfe
  • Keine Wohnungsvermittlung
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
  • Telefonische Terminvereinbarung nötig unter 044 360 28 35
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Verein S.E.S.J. - Starke Eltern - Starke Jugend

Weberstrasse 21
(im Hof)
8004 Zürich
Tel. 044 242 27 27
info@sesj.ch
www.sesj.ch

  • Beratung und Informationen für Eltern von Jugendlichen zwischen Schule und Beruf
  • Unterstützung der Eltern, wenn ihr Kind keine Schule, Lehre oder andere Anschlusslösung gefunden hat
  • Informationen zum Beratungsangebot für Jugendliche ohne Anschlusslösung
  • Veranstaltungen an denen Eltern erfahren, welche beruflichen und schulischen Möglichkeiten ihr Kind nach der Oberstufe hat und wie sie ihr Kind unterstützen können.
  • Beratungen finden in verschiedenen Sprachen statt und sind kostenlos.

 

JOB SHOP/INFO SHOP – Anlaufstelle für Jugendliche
Rotachstrasse 24, 8003 Zürich
Tel. 044 454 30 93
info-shop@oja.ch
www.info-shop.ch

  • Info-Plattform und zentrale Auskunftsstelle für Jugendliche, junge Erwachsene und deren Bezugspersonen. Themenbereiche sind Ausbildung, Lehre, Arbeit, Geld, Wohnen, Freizeit, Liebe, Sexualität und persönliche Fragen.
  • Beratung rund um die Lehre & Jobs, bei der beruflichen (Neu-) Orientierung und zu möglichen Anschluss- und Übergangslösungen sowie Unterstützung beim Schreiben von Bewerbungen. Vor Ort bieten wir Computerarbeitsplätze inkl. Drucker und Scanner zur begleiteten oder selbständigen Nutzung und ein Fotostudio zum Erstellen von Bewerbungsfotos.
  • Arbeitsvermittlung für junge Erwachsene und ein Schritt in die Berufswelt. Wir vermitteln stunden-, tage- oder wochenweise temporäre Arbeitseinsätze bei Firmen, Institutionen und Privaten.
  • Die Angebote richten sich an Stadtzürcher Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 24 Jahren und sind für diese kostenlos.
  • Der JOB SHOP/INFO SHOP ist eine Dienstleistung der OJA – Offene Jugendarbeit Zürich und wird unterstützt vom Sozialdepartement der Stadt Zürich.

Interreligiöser Dialog

Zürcher Forum der Religionen
Schienhutgasse 6, 8001 Zürich
Tel. 044 252 46 32 (Mo.‐Do.)
office@forum-der-religionen.ch
www.forum-der-religionen.ch

  • Anlaufstelle für Fragen in Zusammenhang mit religiösen Themen
  • Setzt sich für den interreligiösen Dialog und den Austausch zwischen religiösen und politischen Institutionen ein
  • Organisiert Begegnungsveranstaltungen zu den verschiedenen gelebten Glaubenstraditionen in Zürich

Rassismus, interkulturelle Konflikte

SOS Rassismus und Diskriminierung Schweiz
Rosengartenstr. 1, 8037 Zürich (4. Stock)
Tel. 043 366 98 16
info@sosrassismus.ch
www.sosrassismus.ch

  • Information, Beratung, Triage für Opfer von Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz und struktureller Gewalt
  • Beratung bei Fragen zu Migration und Asyl
  • Schreibdienst
  • Begleitung zu Terminen bei anderen Stellen
  • Beratung in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch möglich
  • Dienstleistungen sind kostenlos und vertraulich
  • Öffnungszeiten: Dienstag – Donnerstag 10.00 – 17.00 Uhr

 

TikK Kompetenzzentrum für Interkulturelle Konflikte
Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich
Tel. 044 291 65 75
info@tikk.ch
www.tikk.ch

  • Telefonische oder persönliche Beratung, Unterstützung und Information bei interkulturellen Konflikten, Gewalt, Rassismus und Diskriminierung (kostenlos für Betroffene)
  • Diskriminierung in der Familie/Beziehung, am Arbeitsplatz, in der Schule, beim Wohnen, in der Freizeit, mit Ämtern
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch, Ungarisch, Rumänisch, Schwedisch, Farsi/Persisch
  • Öffnungszeiten: Dienstag – Donnerstag 9.00 – 12.30 Uhr

 

AOZ Konfliktophon
Tel. 044 415 66 66
info@konfliktophon.ch
www.konfliktophon.ch

  • Telefonische oder persönliche Beratung bei Konflikten zwischen Einheimischen und Zugewanderten sowie bei rassistischer Diskriminierung
  • Beratung in verschiedenen Sprachen
  • Die telefonische Beratung ist vertraulich und für Einwohner/innen der Stadt Zürich kostenlos
  • Telefonzeiten: Dienstag und Mittwoch 10.00 – 12.30  und Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

Freiwilligenarbeit

Weitere Angebote

Angebote Kanton Zürich

  • Solinetz Das Solinetz ist ein Verein, der sich für die Würde und Rechte jener Menschen einsetzt, die aus politischer oder existentieller Not in der Schweiz Zuflucht suchen. Der gemeinnützige Verein wird durch das Engagement zahlreicher Freiwilliger getragen. 
  • Willkommensnetz Angebote und Engagement der katholischen Kirche Kanton Zürich.
  • Colors sans frontières Das Ziel von «Colors sans Frontières» ist die Erschaffung eines interkulturellen Begegnungsraums in der Stadt Zürich. Entstehen soll ein Kulturentank, der von der Einzigartigkeit jedes Einzelnen lebt.
  • JASS JASS  befürwortet Diversität und steht für Respekt gegenüber »dem Anderen« und »dem unbekannten Fremden«. Wir setzen uns gegen die Diskriminierung von Minderheiten ein. JASS nimmt  exemplarisch Bezug auf die Diskriminierung von muslimischen Glaubensangehörigen.
  • züri4refugees Der Verein: „züri4refugees“ ist ein Zusammenschluss aus Privatpersonen, die sich für Menschen auf der Flucht einsetzen. Sei dies an den Brennpunkten auf den Flüchtlingsrouten, sei dies hier bei uns, in der Schweiz. 
  • solidarus  Der Verein solidarus setzt sich für ein friedliches und wertschätzendes Miteinander ein. Alle Projekte des Vereins werden von Freiwilligen umgesetzt. Diese reichen u.a. von Lauftreff und Fussball über Deutschkurse, gemeinsam Kochen und Besuchen bis zur Begleitung von Flüchtlingen zu Ämtern.
  • Queer Migs Queer Migs ist ein Integrationsprojekt für LGBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle – oder einfach queere) Menschen unterschiedlicher Herkunft in Zürich. Es hilft Leuten, die neu in der Stadt sind, Freunde zu finden und Zürich besser kennen zu lernen. Queer Migs ist eine internationale und offene Gruppe. Alle sind eingeladen, mitzumachen und ihre Ideen einzubringen. Die Aktivitäten von Queer Migs reichen von monatlichen Treffen in verschiedenen Kneipen in ganz Zürich über Fussball spielen bis zur Möglichkeit einen Sprachpartner zu finden. In Zusammenarbeit mit Queer Amnesty organisiert die Gruppe ausserdem regelmässig das Welcome Café for Queer Refugees. Weitere Informationen und die aktuellen Events sind auf www.queermigs.ch/de/ ersichtlich.

 

Stadt / Kanton  Zürich

  • okaj zürich Die okaj zürich begleitete Jugendverbände bei der interkulturellen Öffnung gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Ihre Erfahrungen gibt sie gerne an interessierte Ortsgruppen weiter. Hierzu besteht auch eine Dokumentation zu Voraussetzungskriterien und eine Anleitung für einen optimalen Ablauf eines Öffnungsprozesses.  
  • KulturLegi Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Gegen Vorweisen der KulturLegi erhalten die Inhaberinnen und Inhaber der Karte bei Angeboten in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit einen Rabatt von mindestens 30 Prozent.
  • Freizeitangebote MAPS Der Veranstaltungskalender MAPS Züri Agenda informiert in 15 Sprachen monatlich über günstige und vielfältige Kultur- und Freizeitangebote in der Stadt Zürich.
  • Schreibdienst Die freiwilligen Mitarbeitenden der Schreibdienste helfen Ihnen gerne beim Verfassen einfacher Briefe, Bewerbungen, Lebensläufe etc. – kostenlos und ohne Voranmeldung.